Staatspapiergeld - Banknoten - Notgeld
Sammler von Papiergeld sollten von Anfang an wissen, welche Objekte zu ihrem Sammelgebiet gehören und welche nicht. Dazu ist eine genauere Betrachtung des Begriffs Papiergeld nötig.
Im Gegensatz zu den Münzen, die in der Vergangenheit Geld mit wirklichem Wert darstellten, ist das Papiergeld ein Geld ohne wirklichen Wert. Eine Banknote, die als gesetzliches Zahlungsmittel ungültig wurde, ist nur noch ein bedrucktes Stück Papier, ohne jeden materiellen Wert. Aufgrund ihrer Seltenheit besitzt sie jedoch noch einen ideellen Wert, den ihr die Sammler verleihen.
Heute wird all jenes Geld als Papiergeld bezeichnet, das aus Papier oder aus papier-änhlichem Material (z. B. Plastikbanknoten) hergestellt wurde. Vor einigen Jahrzehnten bezeichnete der Ausdruck Papiergeld nur das Staatspapiergeld, nicht jedoch Banknoten. Während Staatspapiergeld als gesetzliches Zahlungsmittel anzusehen war, das von der Regierung ausgegeben und bei allen Zahlungen akzeptiert wurde, verpflichtete sich im Falle der Banknote die ausgebende Bank, diese jederzeit in Höhe des aufgedruckten Wertes in gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen. Auch in früheren Zeiten war es oft schwierig, den Unterschied zwischen Staatspapiergeld und Banknote zu erkennen.
Es gibt in der Geschichte des Papiergeldes viele
Beispiele, in denen Banknoten durch den Staat eingelöst wurden. Vor
allem in Notzeiten, wenn der Staat eine Bank für seine Zwecke überbeansprucht
hatte, wurden deren Noten nicht selten als Staatspapiergeld ausgerufen
(so z. B. die Noten der "Banco de San Carlos" 1794 in Spanien
oder 1866 in Österreich). Der umgekehrte Fall, dass eine Bank Staatspapiergeld
wie Banknoten einlöste, war nicht so häufig, aber auch hierzu gibt es in
der Geschichte Beispiele (z. B. 1869 in Oldenburg). In der heutigen Zeit
lässt sich ein Unterschied zwischen Staatspapiergeld und Banknoten
im allgemeinen nicht mehr feststellen. In den verschiedenen Ländern lassen sich
die unterschiedlichen Bezeichnungen auf die jeweiligen Traditionen
zurückführen, die jedoch keinen Einfluss auf den Umlauf des Papiergeldes als
gesetzliches Zahlungsmittel haben.
Für den Sammler von Papiergeld spielt der Unterschied zwischen Staatspapiergeld
und Banknote daher keine wirkliche Rolle.
Staatspapiergeld: Reichskassenschein über 5 Mark vom
31.10.1904

Banknote: Reichsbanknote über 20 Mark vom 19.02.1914
Zusätzlich zu Staatspapiergeld und Banknoten gibt es noch eine weitere Art von Papiergeld: das Notgeld. Notgeld war immer nur als Geldersatz vorgesehen, um einen Mangel an gesetzlichen Zahlungsmitteln zu überwinden (z. B. als Ersatz für Münzen, die in Zeiten der Not aus dem Umlauf verschwunden waren). Mit Genehmigung der Regierung oder einer zuständigen Behörde - oft aber auch ohne deren Zustimmung - übte das Notgeld die gleiche Funktion aus wie vorher die gesetzlichen Zahlungsmittel. Notgeld war häufig nur regional im Umlauf. Der Begriff Notgeld ist auch nicht deutsch sprechenden Sammlern bekannt. Mit dem Wort Notgeld bezeichnet man im allgemeinen das deutsche und österreichische Notgeld aus der Zeit zwischen 1914 und 1923.

Notgeld: 25 Pfennig aus Rosenheim vom 16.02.1921

Notgeld: 50 Heller aus Niederösterreich vom Juli 1920